Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TRENDDECO - Jan Kessler

1. Allgemeines

Die rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bildet das HGB. Darüber hinausgehende Festlegungen werden im Folgenden vereinbart. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als vorgenommen, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Eingang von uns bestätigt wird oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.

1.2. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarungen.

1.3. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere allgemein bekannten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.

1.4. Ein Auftrag gilt seitens des Auftragnehmers dann als erfüllt, wenn die Ware, vertragsgemäß in Art und Menge, verpackt zur Abholung bereitsteht, einem Dritten zum Transport übergeben oder selbst angeliefert wurde.

1.5. Mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten, erlischt die Haftung des Auftragnehmers für die Ware. Gewährleistungsansprüche bleiben davon ausgenommen.

1.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.


2. Preis

2.1. Es gilt die jeweils letzte Version der Preisliste.
Die angegebenen Preise sind Brutto incl. Mehrwertsteuer und verstehen sich in EURO. Die Händlerpreisliste (Passwortgeschützt) ist eine Nettopreisliste bei deren die Mehrwertsteuer dazukommt. Versandkosten werden zusätzlich berechnet.

2.2. Die Lieferung der Ware wird per Paketdienst unserer Wahl erfolgen.


3. Lieferung

3.1. Aufträge werden ab 150,00 € frachtfrei geliefert. Darunter wird eine Versandkostenpauschale von 6,00 € in Anrechnung gebracht.


4. Gewährleistung

4.1. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.

4.2. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber nach unserer Wahl das Recht der Nachbesserung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.

4.3. Zur Geltendmachung der unter 4.2. genannten Ansprüche ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung und eine genaue Fehlerbeschreibung) vorzulegen.

4.4. Bei Fremdeingriff erlischt der Gewährleistungsanspruch.

4.5. Die Rücksendung defekter Ware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers und muss in sachgerechter Verpackung erfolgen.

4.6. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird, werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Auftraggeber mit einer Testpauschale von 25,00 EUR, zuzüglich Versandkosten und MWSt. in Rechnung gestellt.


5. Zahlung

5.1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, per Nachnahme, Lastschrift oder Vorkasse, für Stammkunden ab der 3. Bestellung per Rechnungslegung ohne jeglichen Abzug, zu erfolgen.

5.2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden ohne vorherigen Mahnbescheid Verzugszinsen in Höhe von 2% v.H.p.m. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor.

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, gegenüber dem Justizorgan, eindeutig als solche zu benennen.

6.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

6.4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsgrund/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. Trenddeco - Jan Kessler ab.

5.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Trenddeco hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.

6.6. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks, ist die Fa. Trenddeco berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.


7. Erfüllungsort

7.1. Erfüllungsort ist Zwickau.

7.2. Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz, dem jeweiligen Streitwert nach, zuständige Gericht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.